Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat eine Mitteilung veröffentlicht, in der das Verfahren nach einem negativen Asylbescheid für venezolanische Staatsangehörige beschrieben wird. Bis zum 31. Dezember 2025 wird für venezolanische Staatsangehörige, die einen negativen Asylbescheid erhalten haben, wie folgt verfahren: Vollziehbar ausreisepflichtigen venezolanischen Staatsangehörigen soll im Anschluss an einen erfolglosen bestands- bzw. rechtskräftigen Abschluss des […]
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